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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

APPELBOOM Ferienwohnungen, Zimmerstraße 15, 19322 Wittenberge,  bezeichnet das Online-Angebot www.appel-boom.de, vertreten durch Thomas Schaub, Bürgerstraße 11, 19322 Wittenberge.

Die AGB gelten bei Vermietung der Ferienwohnungen in 19322 Wittenberge "BOSKOOP, ELSTAR, JONAGOLD, COX und ONTARIO", die Kündigungsfrist regelt sich gemäß § 565 BGB.

 

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.

Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden  Personen zustande.

Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist nicht ohne unsere Zustimmung gestattet und wird mit dem 3-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.

 

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung.

 

Die Bezahlung erfolgt bar bei Ankunft. Kreditkarten, EC-Karten oder Schecks können wir leider nicht akzeptieren. Auf Wunsch kann die Bezahlung auch im Voraus per Banküberweisung erfolgen.

Die Kontodaten teilen wir Ihnen gern mit.

 

Am Tag der Abreise haben die Wohnungen bis 10.00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß übergeben zu sein. Bitte denken Sie an die Rückgabe der Schlüssel.

Sollte der Gast ohne die Rückgabe der Schlüssel abreisen, wird neben den entstandenen Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 erhoben.

 

Die Anreisezeiten sind von 14.00 - 18.00 Uhr. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig uns, Apelboom Ferienwohnungen, zu informieren.

Sollte der Mieter bis 19.00 weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens Appelboom Ferienwohnungen das Recht, i. S. der Schadensminimierung den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung freizugeben.

 

Generell bitten wir Sie, uns die ungefähre Zeit Ihrer Anreise mindestens einen Tag im voraus mitzuteilen.

 

Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung, Wasser und Endreinigung) sind im Mietpreis inbegriffen.

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

In den Ferienwohnungen und im gesamten Haus ist das Rauchen verboten.

 

Das Mitbringen von Haustieren, wie lieb sie auch sind, ist leider nicht gestattet.

 

Bitte beachten Sie, dass sich die Ferienwohnungen in einem Wohngebiet befinden und die üblichen Ruhezeiten von 22.00 - 8.00 Uhr sowie 13.00 - 15.00 Uhr einzuhalten sind.

 

§ 3 Rücktritt und Stornierung der Mietvereinbarung

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.

 

Besondere Stornobedingungen aufgrund der CORONA-Pandemie: Wir garantieren bei CORONA-BEDINGTER Stornierung Ihrerseits wie: erneute Inlands-Reisebeschränkung deutschlandweit bzw. im Land Brandenburg, erneuter Lockdown oder behördlich angeordnetes Beherbergungsverbot in Brandenburg bzw. im Landkreis Prignitz eine für Sie 100% kostenfreie Stornierung Ihrer Buchung bis zum Anreisetag.

 

Stornokosten bei Unterbringung in unseren Ferienwohnungen:

Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit kostenfrei.

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 %

Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%

Danach und bei Nichterscheinen: 90%

 

Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

 

Ferner sind wir als Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

- Höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (Hochwasser, Brand, Wasserschaden etc.);

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich uns als Beherberger zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- die Ferienwohnung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne unsere zuvor schriftlich erteilte Einwilligung, insbesondere Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung, genutzt wird.

Unser berechtigte Rücktritt begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

§ 6 Mängel der Beherbergungsleistung

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben.

Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies

unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

Der Vermieter ist berechtigt, geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot zuzulassen.

 

§ 7 Datenschutz

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des

Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes  erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

 

§ 8 Haftung

Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungs-betriebes beruht.

Für von Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (701ff BGB).

Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

§ 9 Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB).

Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Neuruppin.

Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

 

§ 11 WiFi- bzw. WLAN-Mitbenutzung

 

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WiFi- bzw. WLAN-Zuganges

Der Inhaber betreibt in seinem Mietobjekt Appelboom Ferienwohnungen einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in Appelboom Ferienwohnungen eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung der Appelboom Ferienwohnungen und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WiFi/WLANs zu gestatten.

 

2. Verfügbarkeit

Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WiFi/WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WiFi/WLAN zu sperren (z. B. Gewalt verherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

3. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

4. Gefahren der WLAN-/WiFi-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WiFi/WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WiFi/WLANs auf das Endgerät gelangen kann.

 

Die Nutzung des WiFi/WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes.

Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt Appelboom Ferienwohnungen keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von Appelboom Ferienwohnungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

5. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WiFi/WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

 

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WiFi/WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

 

- das WiFi/WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

 

- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich downloaden, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

 

- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

 

- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

 

- das WiFi/WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Kein illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Bildern, Filmen oder Musik usw.

Keine Nutzung von elektronischen Tauschbörsen!

 

Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Anzeige bei der Polizei!

 

Der Gast stellt den Inhaber der Appelboom Ferienwohnungen von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WiFi/WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

 

Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber der Appelboom Ferienwohnungen bzw. dessen Vertreter auf diesen Umstand hin.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

 

 

 

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